Bei der Abrechnung von Versicherungsschäden setzen viele Versicherer mittlerweile auf automatisierte Belegprüfungen mit künstlicher Intelligenz (KI). Dabei werden eingereichte Handwerkerrechnungen analysiert – und nicht selten gekürzt.
In vielen Fällen sind diese Kürzungen jedoch nicht gerechtfertigt. Häufig liegt es lediglich daran, dass Leistungen nicht detailliert genug aufgeschlüsselt wurden – ein typisches Missverständnis, das echte Kosten unberücksichtigt lässt.
Unsere Lösung: Fachgerechte Belegprüfung durch einen Bauexperts-Sachverständigen
Unsere Experten prüfen Ihre eingereichten Belege professionell und nachvollziehbar – unabhängig, schnell und zum Festpreis. So stellen wir sicher, dass alle berechtigten Leistungen auch tatsächlich anerkannt und von der Versicherung erstattet werden.
Leistungsübersicht
- Fachliche Prüfung Ihrer Handwerkerrechnung oder Angebotsunterlagen
- Bewertung der vorgenommenen Kürzungen durch die Versicherung
- Hinweise zur Optimierung der Rechnungsstellung (z. B. Positionsaufgliederung)
- Sachverständigen-Stellungnahme zur Vorlage bei der Versicherung
Ihre Vorteile
- Objektive Prüfung durch erfahrenen Bausachverständigen
- Unterstützung bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche
- Vermeidung finanzieller Nachteile durch unberechtigte Kürzungen
- Schnelle Rückmeldung – in der Regel innerhalb weniger Werktage
- Pauschalpreis: 99€ inkl. MwSt. (Die Pauschale gilt für Gesamtkosten des Schadens bis 20.000 EUR)
Jetzt Beleg prüfen lassen!
Laden Sie einfach Ihre Rechnung oder Unterlagen hoch – unsere Sachverständigen kümmern sich um den Rest.
Bauexperts – Für eine faire Abwicklung Ihres Versicherungsschadens.
Sie haben Fragen zur Belegprüfung?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir beraten Sie gerne!
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Elkenroth, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Elkenroth kommen bzw. sich nicht in Elkenroth auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Elkenroth - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die erste urkundliche Erwähnung als „Elkerode“ stammt aus einer Marienstätter Urkunde aus dem Jahre 1370.
Bis Mitte des 17. Jahrhunderts gehörte Elkenroth landesherrlich zur Grafschaft Sayn. Die Einwohner wurden nach der Einführung der Reformation in der Grafschaft Sayn erst lutherisch und später reformiert. 1611 ist eine Mühle in Elkenroth belegt. Nach der Landesteilung der Grafschaft Sayn im 17. Jahrhundert zählte Elkenroth zur Grafschaft Sayn-Altenkirchen.
Aufgrund der auf dem Wiener Kongress (1815) getroffenen Vereinbarungen wurde die Region an das Königreich Preußen abgetreten. Unter der preußischen Verwaltung wurde Elkenroth der Bürgermeisterei Gebhardshain im neu errichten Kreis Altenkirchen (Regierungsbezirk Koblenz) zugeordnet, der von 1822 an zur Rheinprovinz gehörte.
Seit Gründung des Landes ist Elkenroth ein Teil von Rheinland-Pfalz.
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Landkreis: Altenkirchen (Westerwald)
Einwohner: 1881
Einwohner je km²: 222
KFZ-Kennteichen: AK
Vorwahl: 02747
Rathaus Gebhardshain
Rathauspl. 1
57580 GebhardshainBürgermeister: Peter Schwan
Unsere Dienstleistung Belegprüfung durch Sachverständigen bieten wir u.a. auch hier an:
- Atzelgift
- Burbach
- Elben
- Elkenroth
- Erndtebrück
- Freudenberg
- Friedewald
- Gebhardshain
- Grünebach
- Hilchenbach
- Kausen
- Langenbach bei Kirburg
- Luckenbach
- Malberg
- Molzhain
- Mörlen
- Morsbach
- Netphen
- Neunkhausen
- Niederdreisbach
- Rosenheim (Landkreis Altenkirchen)
- Schutzbach
- Steinebach/Sieg
- Steineroth
- Weitefeld
- Wilnsdorf
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