Prüfung von Planungsleistungen - Elkenroth
Planungsmängel können für alle Beteiligten sehr teuer werden.
Unabhängig und objektiv prüfen wir für Planer, Bauherren oder Investoren, ob die Planungsleistungen den Investorenvorstellungen und Vertragsinhalten entsprechen, Bestandsbauten für die geplante Nutzung geeignet sind und ob geplante Materialien und Maßnahmen gebäudeverträglich sind.
Können so Planungsmängel vermieden werden?
Ja, in einer vertrauensvolles Zusammenarbeiten mit Planern, Bauherren erreichen wir fast immer die angestrebten Ergebnissen, nämlich weniger Pfusch am Bau, weniger Ärger, weniger Gerichtsprozesse. Unser Vier-Augen-Prinzip hat sich praxisbewährt und verhindert nicht erkannte oder verschwiegene Planungsfehler, die sich später im Bauwerk verwirklichen.
Rechnet sich der Mehraufwand?
Unsere Leistungen machen sich bezahlt, denn durch das überprüfen der Planungen auf Vollständigkeit, Fehler, Übereinstimmung mit den Bestellervorgaben, Vertragsinhalten, Übereinstimmung mit Baugenehmigungen und Bauordnungen und technischen sowie bauphysikalischen Notwendigkeiten werden teure Mängel und Folgeschäden vermieden.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Elkenroth, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Elkenroth kommen bzw. sich nicht in Elkenroth auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Elkenroth - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die erste urkundliche Erwähnung als „Elkerode“ stammt aus einer Marienstätter Urkunde aus dem Jahre 1370.
Bis Mitte des 17. Jahrhunderts gehörte Elkenroth landesherrlich zur Grafschaft Sayn. Die Einwohner wurden nach der Einführung der Reformation in der Grafschaft Sayn erst lutherisch und später reformiert. 1611 ist eine Mühle in Elkenroth belegt. Nach der Landesteilung der Grafschaft Sayn im 17. Jahrhundert zählte Elkenroth zur Grafschaft Sayn-Altenkirchen.
Aufgrund der auf dem Wiener Kongress (1815) getroffenen Vereinbarungen wurde die Region an das Königreich Preußen abgetreten. Unter der preußischen Verwaltung wurde Elkenroth der Bürgermeisterei Gebhardshain im neu errichten Kreis Altenkirchen (Regierungsbezirk Koblenz) zugeordnet, der von 1822 an zur Rheinprovinz gehörte.
Seit Gründung des Landes ist Elkenroth ein Teil von Rheinland-Pfalz.
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Landkreis: Altenkirchen (Westerwald)
Einwohner: 1881
Einwohner je km²: 222
KFZ-Kennteichen: AK
Vorwahl: 02747
Rathaus Gebhardshain
Rathauspl. 1
57580 GebhardshainBürgermeister: Peter Schwan