Wohnraumvermessung - Elkenroth
Wohnraumvermessung - Jeder Quadratmeter zählt
Wer eine Immobilie kauft, mietet oder vermietet sollte die Flächenangaben prüfen - denn die Wohnfläche bzw. Gewerbefläche ist oft größer angegeben als tatsächlich vorhanden. Gerade bei Verkauf und Vermietung spielt die Flächenangabe im Vertrag eine große Rolle, da sich der Kaufpreis/ Miete nach der Größe misst.
Warum sich die Überprüfung der Wohnflächenangabe lohnt
Eine Überprüfung von Flächenangaben kann sich lohnen. Nach einer repräsentativen Studie sind bei 80% aller Mietverträge die Wohnfläche bzw. Gewerbefläche größer angegeben. Ist anhand unseres Ergebnisses die Wohnung tatsächlich kleiner als im Mietvertrag, können die Betriebskosten (wenn diese nach Wohnfläche auf die Mieter verteilt sind) neu berechnet werden. Ebenso können dann die aktuellen Mietzahlungen und die Zahlungen aus den vergangenen Jahren neu berechnet werden.
Haben Sie eine falsche Flächenangabe im Mietvertrag?
Um Licht ins Dunkel zu bringen, unterstützt Sie unser Bausachverständiger mit einer stichfesten Flächenermittlung nach DIN oder Wohnflächenverordnung. Unser erfahrener Bausachverständiger kann als unabhängiger Baugutachter mit Präzisionsmessgeräten die tatsächlichen Flächengrößen von Wohn-, Nutz- sowie Verkehrsflächen auf den Quadratzentimeter genau ermitteln.
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Ihre Vorteile
- Gemeinsame Objektbesichtigung
Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt gemeinsam mit Ihnen das Objekt - Präzise Messung der Flächen
Mit professionellem Lasermessgerät ermittelt unser Bausachverständiger die tatsächlichen Flächengrößen - Tabellarische Flächenberechnung nach Wohnflächenverordnung
Für Ihre weitere Verwendung werden die Ergebnisse in tabellarische Form vom Bausachverständigen unterschrieben und gestempelt zur Verfügung gestellt. - Kurzfristiger Ortstermin
Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz - Günstiger Pauschalpreis
Unsere Dienstleistungen sind modular aufgebaut und können auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden. Im Ergebnis erhalten Sie ein Gesamtpaket, das Ihnen ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis und eine hohe Kostensicherheit bietet
- Gemeinsame Objektbesichtigung
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Preis
799,00 € (inkl. 19% MwSt.)
Honorarpauschale für eine Objektbesichtigung und Begehung durch einen qualifizierten Bausachverständigen sowie mündlicher Vor-Ort-Beratung.
Unsere Pauschalpreise beziehen sich ausschließlich auf wohnwirtschaftlich genutzte Standardimmobilien (Wohnungen/ Doppelhaushälften, Ein-/Zweifamilienhäuser) mit einer Gesamtwohnfläche von max. 160 m². Der Gesamtzeitaufwand des Sachverständigen für den Ortstermin inkl. An- und Abfahrtzeit beträgt max. 2 Stunden. In unseren Pauschalpreisen sind die Anfahrtskosten des Sachverständigen im Umkreis von 10 km ab Sachverständigenbüro sowie die 5% Nebenkostenpauschale enthalten.
Bei komplizierten Grundrissen, Dachschrägen oder Erker wird ein Mehraufwand im Stundenaufwand abgerechnet.Bitte kontaktieren Sie uns, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Objekt oder Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Mehr- und Sonderleistungen
Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:
Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.) Stundensatz, je Std. 160,00 € Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km. 0,95 € Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5 %
In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
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Erforderliche Information
Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich bis spätestens zum Ortstermin zur Verfügung gestellt werden:
• Pläne zum Objekt (Grundriss, Schnitt, Ansichten)
• Ältere Wohn- und Nutzflächenberechnung (falls vorhanden)
• Miet- oder Kaufvertrag -
Ablauf & Kontakt
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.
Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Elkenroth, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Elkenroth kommen bzw. sich nicht in Elkenroth auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Elkenroth - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die erste urkundliche Erwähnung als „Elkerode“ stammt aus einer Marienstätter Urkunde aus dem Jahre 1370.
Bis Mitte des 17. Jahrhunderts gehörte Elkenroth landesherrlich zur Grafschaft Sayn. Die Einwohner wurden nach der Einführung der Reformation in der Grafschaft Sayn erst lutherisch und später reformiert. 1611 ist eine Mühle in Elkenroth belegt. Nach der Landesteilung der Grafschaft Sayn im 17. Jahrhundert zählte Elkenroth zur Grafschaft Sayn-Altenkirchen.
Aufgrund der auf dem Wiener Kongress (1815) getroffenen Vereinbarungen wurde die Region an das Königreich Preußen abgetreten. Unter der preußischen Verwaltung wurde Elkenroth der Bürgermeisterei Gebhardshain im neu errichten Kreis Altenkirchen (Regierungsbezirk Koblenz) zugeordnet, der von 1822 an zur Rheinprovinz gehörte.
Seit Gründung des Landes ist Elkenroth ein Teil von Rheinland-Pfalz.
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Landkreis: Altenkirchen (Westerwald)
Einwohner: 1881
Einwohner je km²: 222
KFZ-Kennteichen: AK
Vorwahl: 02747
Rathaus Gebhardshain
Rathauspl. 1
57580 GebhardshainBürgermeister: Peter Schwan
Herr Korkmaz hat mir sehr freundlich weitergeholfen, in dem er mir sachverständige und kostensparende Ratschläge gegeben hat. Vielen Dank! (Bewertung veröffentlicht auf www.ausgezeichnet.org)
Freundlich und kompetent, sehr gute tel. Erstberatung, kurzfristige Terminierung, zeitnahe Abwicklung. Ich bin insgesamt sehr zufrieden. (Bewertung veröffentlicht auf www.ausgezeichnet.org)
Baugutachter von Bauexperts hat sich zeitnah zwecks Terminvereinbarung gemeldet. Der Pauschalpreis ist gerechtfertigt und deckt alle Kosten wie KM-Geld Anfahrtszeit, Vor-Ort Termin etc. ab. Mein Bericht mit den Flächenangaben erhielt ich ebenfalls schnell per Post zugeschickt (und vorab per E-Mail). Fazit: Sehr seriöses Unternehmen. Gute Beratung, schneller Service und faires Preis / Leistungsverhältnis.
Herr Campen hat bei mir sehr professionell die Wohnung vermessen. Die von Ihm schriftliche Bewertung war aufschlussreich und übersichtlich dargestellt. Ich kann Herr Campen sehr empfehlen und würde ihn wieder bestellen wenn ich ihn in so einer Angelegenheit bräuchte. (Bewertung veröffentlicht auf www.ausgezeichnet.org)
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Super Beratung Herr Korkmaz hat mir sehr freundlich weitergeholfen, in dem er mir sachverständige und kostensparende Ratschläge gegeben hat. Vielen Dank! (Bewertung veröffentlicht auf www.ausgezeichnet.org)
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