Prüfung von Bauschadengutachten - Expertenwissen in der praktischen Anwendung
Häufig liegen bereits beauftragte Bauschadengutachten vor. Unsere Chefsachverständigen prüfen und plausibilisieren für Sie externe Schadengutachten.
Langjährige Erfahrung im Bereich der Schadengutachtenprüfung
Die Baugutachter von Bauexperts verfügen über eine versierte Prüferfahrung. Neben der Prüfung der hausinternen Bauschadengutachten, prüfen unsere Chefsachverständigen auch Schadengutachten für externe Auftraggeber. Zu unseren Auftraggebern gehören neben Privatpersonen und Unternehmen unter anderem die Sachverständigen Akademie Aachen sowie verschiedene Zertifizierungsstellen für die wir, im Rahmen der Ausbildung von Sachverständigen, eingereichte Bauschadengutachten prüfen.
Prüfung von Bauschadengutachten durch Chefsachverständige
Bei der Prüfung / Plausibilisierung von Bauschadengutachten konzertieren sich unsere Bausachverständigen auf das Erkennen von Fehlern und Schwachstellen sowie auf die Beseitigung vorhandener Fehler. Nutzen Sie unsere Erfahrung, um die notwendige Sicherheit für anstehende Entscheidungen zu erhalten.
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Ihre Vorteile
- Prüfung von Schadengutachten durch Chefsachverständige
Unser qualifizierter Bausachverständiger prüft vorliegende Bauschadengutachten unter Anleitung eines erfahrenen Chefsachverständigen für Schadensbewertung - Ausführliche Auswertung der Schadengutachtenprüfung
Sie erhalten eine ausführliche schriftliche Auswertung über die Ergebnisse der Gutachtenprüfung / Plausibilisierung. - Chefsachverständige als Ansprechpartner
Bei typischen Fragestellungen stehen Ihnen unsere Chefsachverständigen mit Erfahrung aus Ihrer täglichen Praxis zur Verfügung.
- Prüfung von Schadengutachten durch Chefsachverständige
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Mehr- und Sonderleistungen
Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:
Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.) Stundensatz je angefangene Stunde 160,00 € Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km. 0,95 € Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5 %
In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
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Ablauf & Kontakt
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.
Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Elkenroth, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Elkenroth kommen bzw. sich nicht in Elkenroth auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Elkenroth - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die erste urkundliche Erwähnung als „Elkerode“ stammt aus einer Marienstätter Urkunde aus dem Jahre 1370.
Bis Mitte des 17. Jahrhunderts gehörte Elkenroth landesherrlich zur Grafschaft Sayn. Die Einwohner wurden nach der Einführung der Reformation in der Grafschaft Sayn erst lutherisch und später reformiert. 1611 ist eine Mühle in Elkenroth belegt. Nach der Landesteilung der Grafschaft Sayn im 17. Jahrhundert zählte Elkenroth zur Grafschaft Sayn-Altenkirchen.
Aufgrund der auf dem Wiener Kongress (1815) getroffenen Vereinbarungen wurde die Region an das Königreich Preußen abgetreten. Unter der preußischen Verwaltung wurde Elkenroth der Bürgermeisterei Gebhardshain im neu errichten Kreis Altenkirchen (Regierungsbezirk Koblenz) zugeordnet, der von 1822 an zur Rheinprovinz gehörte.
Seit Gründung des Landes ist Elkenroth ein Teil von Rheinland-Pfalz.
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Landkreis: Altenkirchen (Westerwald)
Einwohner: 1881
Einwohner je km²: 222
KFZ-Kennteichen: AK
Vorwahl: 02747
Rathaus Gebhardshain
Rathauspl. 1
57580 GebhardshainBürgermeister: Peter Schwan