Prüfung von Verkehrswertgutachten - Elkenroth

Wir prüfen und plausibilisieren für Sie externe Verkehrswertgutachten

  • Prüfung von Verkehrswertgutachten durch Chefsachverständige
  • Ausführliche Auswertung der Verkehrswertgutachtenprüfung
  • Chefsachverständige als Ansprechpartner
Preis: 160,00 €/Stunde (inkl. 19% MwSt.)
Prüfung von Verkehrswertgutachten - Wir prüfen und plausibilisieren für Sie externe Verkehrswertgutachten

Prüfung von Verkehrswertgutachten - Elkenroth

Prüfung von Verkehrswertgutachten - Elkenroth

Prüfung von Verkehrswertgutachten - Expertenwissen in der praktischen Anwendung

Häufig liegen bereits beauftragte Verkehrswertgutachten vor. Unsere Chefsachverständigen prüfen und plausibilisieren für Sie Verkehrswertgutachten hinsichtlich der Eingangsgrößen, angenommene Grundlagen und Rechenfehler.

Langjährige Erfahrung im Bereich der Verkehrswertgutachtenprüfung

Die Baugutachter von Bauexperts verfügen über eine versierte Prüferfahrung. Neben der Prüfung der hausinternen Verkehrswertgutachten, prüfen unsere Chefsachverständigen bereits seit Jahren auch Wertgutachten für externe Auftraggeber. Zu unseren Auftraggebern gehören neben Privatpersonen und Unternehmen unter anderem die Sachverständigen Akademie Aachen sowie verschiedene Zertifizierungsstellen für die wir im Rahmen der Ausbildung von Sachverständigen eingereichte Verkehrswertgutachten prüfen.

Prüfung von Verkehrswertgutachten durch Chefsachverständige

Bei der Prüfung / Plausibilisierung von Verkehrswertgutachten konzentriert sich unser Bausachverständiger auf das Erkennen von Fehlern und Schwachstellen sowie auf die Beseitigung vorhandener Fehler. Nutzen Sie unsere Erfahrung, um die notwendige Sicherheit für anstehende Entscheidungen zu erhalten.

  • Ihre Vorteile

    • Prüfung von Verkehrswertgutachten durch Chefsachverständige
      Unser qualifizierter Bausachverständiger prüft vorliegende Verkehrswertgutachten hinsichtlich der Eingangsgrößen, angenommene Grundlagen und Rechenfehler
    • Ausführliche Auswertung der Verkehrswertgutachtenprüfung
      Sie erhalten eine ausführliche schriftliche Auswertung über die Ergebnisse der Gutachtenprüfung / Plausibilisierung
    • Chefsachverständige als Ansprechpartner
      Bei typischen Fragestellungen stehen Ihnen unsere Chefsachverständige mit Erfahrung aus Ihrer täglichen Praxis zur Verfügung
  • Mehr- und Sonderleistungen

    Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:

    Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.)
     Stundensatz, je Std.  160,00 €
     Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km.  0,95 €

    Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.

     5 %

    In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.

  • Erforderliche Information

    Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:

    • Grundbuchauszug
    • Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
    • Baulastenauskunft
    • Altlastenauskunft
    • Miet- und Pachtverträge
    • Aktueller Energieausweis
    • Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
    • Vorhandene Wertermittlungen
    • Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
    • Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
    • Bauzeichnungen/Grundrisse
    • Wohn-/ Nutzflächenberechnung
    • Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
    • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
    • Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
  • Ablauf & Kontakt

    Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger aus Ihrer Region mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.

    Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

  • Örtliche Nähe

    Sachverstand. Ganz nah!

    Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Elkenroth, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Elkenroth kommen bzw. sich nicht in Elkenroth auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

    Elkenroth - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

    Die erste urkundliche Erwähnung als „Elkerode“ stammt aus einer Marienstätter Urkunde aus dem Jahre 1370.

    Bis Mitte des 17. Jahrhunderts gehörte Elkenroth landesherrlich zur Grafschaft Sayn. Die Einwohner wurden nach der Einführung der Reformation in der Grafschaft Sayn erst lutherisch und später reformiert. 1611 ist eine Mühle in Elkenroth belegt. Nach der Landesteilung der Grafschaft Sayn im 17. Jahrhundert zählte Elkenroth zur Grafschaft Sayn-Altenkirchen.

    Aufgrund der auf dem Wiener Kongress (1815) getroffenen Vereinbarungen wurde die Region an das Königreich Preußen abgetreten. Unter der preußischen Verwaltung wurde Elkenroth der Bürgermeisterei Gebhardshain im neu errichten Kreis Altenkirchen (Regierungsbezirk Koblenz) zugeordnet, der von 1822 an zur Rheinprovinz gehörte.

    Seit Gründung des Landes ist Elkenroth ein Teil von Rheinland-Pfalz.

    Bundesland: Rheinland-Pfalz

    Landkreis: Altenkirchen (Westerwald)

    Einwohner: 1881

    Einwohner je km²: 222

    KFZ-Kennteichen: AK

    Vorwahl: 02747

    Rathaus Gebhardshain
    Rathauspl. 1
    57580 Gebhardshain

    Bürgermeister: Peter Schwan


Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Philipp Alhäuser B. Sc. Elkenroth

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